Rechtsfragen
Texte, Abbildungen, Zeichnungen, Fotos, Grafiken etc. sind als geistige Leistungen urheberrechtlich geschützt und dürfen daher – unabhängig von der Quelle – nicht frei verwendet werden. Als Autor müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die von Ihnen verwendeten Zitate und Abbildungen im Rahmen Ihres Werkes publiziert werden dürfen.
Zitatrecht
Texte und „Lichtbildwerke“ (künstlerische Aufnahmen mit bestimmtem Zweck und bestimmter Gestaltungsform) sind, wie andere Kunstwerke, 70 Jahre nach Tod des Urhebers geschützt, „Lichtbilder“ und Dokumente der Zeitgeschichte 50 Jahre ab Herstellung bzw. erstmaligem Erscheinen (der spätere Zeitpunkt gilt).
Erst danach sind sie „gemeinfrei“ und können auch ohne Erlaubnis des Urhebers bzw. seiner Rechtsnachfolger wiedergegeben werden.
Dessen ungeachtet darf in wissenschaftlichem Kontext zitiert werden. Ein Zitat erfordert dabei einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung im Text. Dazu darf das Zitat grundsätzlich in erforderlichem Umfang wiedergegeben werden, aber nur bereits veröffentlichte Inhalte in unveränderter Form und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe. Nur unter diesen Umständen darf zitiert verwendet werden, ohne Rechte einzuholen!
Persönlichkeitsrechte
Lebende Personen müssen ihr Einverständnis zur Wiedergabe einer sie zeigenden Abbildung geben (es sei denn, sie sind „Beiwerk“ eines Bildes). Das Recht am eigenen Bild erlischt 10 Jahre nach dem Tod. Absolute und relative (auf ein Ereignis bezogen) Personen der Zeitgeschichte können im zeitgeschichtlichen Kontext abgebildet werden.
Folgen rechtswidriger Publikation
Publizieren, ohne im Besitz der Rechte zu sein, zieht nach sich:
- Unterlassungsanspruch,
- Schadenersatz bei Verschulden,
- Vernichtungsanspruch bei Verschulden,
- Urteilsveröffentlichung.
Bitte stellen Sie daher unbedingt sicher, dass Ihre Publikation die Rechte Dritter nicht verletzt. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie Ihre Arbeit überhaupt veröffentlichen dürfen. Dem können ggf. Vereinbarungen – z. B. mit Ihrem Arbeitgeber oder einem Unternehmen, das Ihre Arbeit gefördert hat – entgegenstehen.